Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe, unabhängig davon, wie die Bestellung aufgegeben wurde.
  2. Jede eingegangene Bestellung muss Gegenstand einer Empfangsbestätigung unseres Unternehmens sein.
  3. Änderungen an vorhandenen Modellen sind nicht zulässig.
  4. Verbleibende ungepflegte Knoten und kleine Risse, auch nach der Fertigstellung, sind charakteristisch für die natürliche Qualität des Holzes.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, Preise und Modelle zu ändern. Unsere Preislisten und Kataloge ersetzen und annullieren alle vorherigen. Modelle, die nicht in den Listen oder Katalogen enthalten sind, werden nicht mehr hergestellt. Wir behalten uns das Recht vor, Formen, Abmessungen und Designs zu ändern, um die Qualität unserer Produkte zu gewährleisten.
  6. Die angegebene Lieferzeit ist lediglich informativ und nicht bindend. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jede Verweigerung der Ware sowie auf Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung.
  7. Waren, auch wenn sie kostenlos versandt werden, gehen auf Risiko des Käufers.
  8. Wir behalten uns das Recht vor, alle gelieferten Waren in Rechnung zu stellen, auch wenn es sich nur um eine Teillieferung handelt.
  9. GARANTIE UND HAFTUNG: Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware versandt werden. Beschwerden setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich keinesfalls weiter als die Verpflichtung, fehlerhafte Teile, die kostenlos an sein Werk geschickt wurden, auf eigenes Risiko zu reparieren oder zu ersetzen.
  10. Lieferungen können nicht mehr ausgeführt werden, wenn frühere Lieferungen bis nach dem Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurden.
  11. Zahlungsbedingungen: Netto-Nachnahme. Alle Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers. Rechnungen sind in Antwerpen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Bedingungen zu zahlen. Die Nichteinhaltung eines Fälligkeitstermins ermöglicht es uns, alle Rechnungen auf einmal einziehbar zu machen. Wenn die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, werden die Zinsen von Rechts wegen und ohne vorherige offizielle Ankündigung vom Schuldner zu anderthalb Prozent pro Monat fällig. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, den gesamten Verkauf ab sofort abzubrechen, wenn eine Teillieferung nicht bezahlt wird. Im Falle einer Nichtzahlung am Fälligkeitstag aufgrund von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten wird der fällige Betrag von Rechts wegen um 20 % erhöht, vorbehaltlich etwaiger Gebühren als herkömmliche Strafklausel, ohne dass eine formelle Benachrichtigung erforderlich ist (Art. 1147 und 1132 Bürgerliches Gesetzbuch). Darüber hinaus gilt das Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr in vollem Umfang für nicht bezahlte Rechnungen, insbesondere in Bezug auf die Zahlungsfrist (sofern eine Abweichung von der allgemeinen Regelung der Barzahlung vereinbart wurde), Verzugszinsen (Referenzzinssatz um 7 Prozentpunkte erhöht und auf den höheren halben Prozentpunkt aufgerundet) und Entschädigung für Inkassogebühren.
  12. Die Annahme eines Wertpapiers durch den Käufer oder seine Übergabe eines Wertpapiers oder eines Schecks an Dritte als Zahlung führt nicht zu einer Erneuerung. Wenn mehrere Wechsel zur Begleichung einer Schuld angenommen wurden, führt die Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag zum Ablauf der Laufzeit für alle Wechsel, und die gesamte Schuld kann auf Abruf geltend gemacht werden, sodass wir das Recht haben, alle weiteren Lieferungen einzustellen.
  13. Alle Waren werden unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verkauft. Als solches erkennt der Käufer an, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung das volle Eigentum von Royal Botania bleibt. Ab dem Tag der Lieferung ist der Käufer für den guten Zustand der Ware verantwortlich. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird der Verkauf von Rechts wegen abgebrochen. Die Ware muss innerhalb von 48 Stunden zurückgesandt werden und im Voraus bezahlte Beträge verfallen als Entschädigung.
  14. Unsere Agenten und Vertreter sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung berechtigt, unsere Rechnungen einzuziehen. Die Zahlung in ihren Händen entbindet den Kunden nicht. Von letzteren gemachte Zusagen oder Versprechen sind für unser Unternehmen nicht bindend, es sei denn, dies wird von uns bestätigt.
  15. Alle Verträge werden zu den oben genannten Bedingungen geschlossen, Kaufbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt.
  16. Unsere schriftliche Zustimmung ist für jede Werbung mit unseren Modellen in Zeitschriften, Tageszeitungen und Wochenzeitungen usw. erforderlich.
  17. Alle Konflikte oder Streitigkeiten, aus welchen Gründen auch immer, werden ausschließlich vom Gericht in Antwerpen bearbeitet.